Kai-Erik Becker

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT & FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNEIGENTUMSRECHT

Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivil- und Vertragsrecht

Herr Becker wurde 1974 in Waiblingen geboren. Er studierte in Berlin Rechtswissenschaften und war dort bis 2004 Rechtsreferendar beim Kammergericht. Während des Referendariats war er u. a. beim Deutschen Bundestag und der Filmförderungsanstalt tätig.

Herr Becker ist seit dem Jahr 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2008 gemeinsam mit Rechtsanwalt und Notar Hartmut Hoven tätig. Im Jahre 2010 folgte die Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, 2014 zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Neben diesen Schwerpunkten verfügt er über profunde Kenntnisse im Zivil- und Vertragsrecht.

Herr Becker vertritt bundesweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und ist weiterhin regelmäßig im Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht und in weiteren zivilrechtlichen Angelegenheiten tätig.