Wohnungseigentumsrecht – mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Die Begründung von eigenständigem Eigentum an einer Wohnung in einem Gebäude wird durch das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht. Dabei umfasst das Wohnungseigentum zum einen das Sondereigentum an den Räumen der jeweiligen Wohnung, aber auch den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. dem Grundstück) sowie die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die einzelnen Regelungen der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft finden sich in der notariellen Teilungserklärung.

Rechtsberatung für Wohnungseigentümer

Der Wohnungseigentümer ist immer Teil einer Gemeinschaft, mit der er sich arrangieren muss. Das ist nicht immer leicht! Rechtliche Probleme können sich schon beim Erwerb einer Eigentumswohnung ergeben. Danach entstehen zwangsläufig rechtliche Beziehungen zwischen den Parteien, die Berührung mit Wohnungseigentum haben. Dies sind die Wohnungseigentümer untereinander, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der Verwalter, der Verwaltungsbeirat und sonstige Dritte, z. B. Energieversorgungsunternehmen, Architekten und Bauunternehmer.

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Wohnungs­eigentümer, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Verwalter bei Fragen rund um folgende Themen

  • Abschluss von Kaufverträgen zum Erwerb von Wohnungseigentum

  • Rechtsbeziehungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Wohnungseigentümer

  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

  • Regelungen des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Nutzungen, Lasten und Kosten des Wohnungseigentums

  • Verwaltung durch den Verwalter

  • Jahres- und Einzelabrechnungen

  • Bestellung und Abberufung des Verwalters

  • Wohnungs­eigentümerversammlung

  • Beschlüsse, insbesondere auch Beschlussanfechtung

  • Bauliche Veränderungen

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