Wohnungseigentumsrecht – mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Die Begründung von eigenständigem Eigentum an einer Wohnung in einem Gebäude wird durch das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht. Dabei umfasst das Wohnungseigentum zum einen das Sondereigentum an den Räumen der jeweiligen Wohnung, aber auch den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. dem Grundstück) sowie die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die einzelnen Regelungen der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft finden sich in der notariellen Teilungserklärung.
Rechtsberatung für Wohnungseigentümer
Der Wohnungseigentümer ist immer Teil einer Gemeinschaft, mit der er sich arrangieren muss. Das ist nicht immer leicht! Rechtliche Probleme können sich schon beim Erwerb einer Eigentumswohnung ergeben. Danach entstehen zwangsläufig rechtliche Beziehungen zwischen den Parteien, die Berührung mit Wohnungseigentum haben. Dies sind die Wohnungseigentümer untereinander, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der Verwalter, der Verwaltungsbeirat und sonstige Dritte, z. B. Energieversorgungsunternehmen, Architekten und Bauunternehmer.
Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter bei Fragen rund um folgende Themen
Abschluss von Kaufverträgen zum Erwerb von Wohnungseigentum
Rechtsbeziehungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Wohnungseigentümer
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
Regelungen des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums
Nutzungen, Lasten und Kosten des Wohnungseigentums