Unsere Leistungen

Fragen Sie unverbindlich an. Vertrauen Sie auf die hohe Kompetenz unserer Experten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Rechtsanwälte & Notare

HARTMUT HOVEN

RECHTSANWALT & NOTAR

Hartmut Hoven ist Ihr erster Ansprechpartner für Beurkundungen im Immobilien-, Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht und verfügt über eine ausgezeichnete Expertise im Immobilienrecht.

Profil

FRANZISKA WENDT

RECHTSANWÄLTIN & NOTARIN

Im August 2023 wurde Franziska Wendt zur Notarin bestellt. Als Notarin ist sie auf Beurkundungen im Immobilien-, Grundstücks-, Gesellschafts- sowie Familien- und Erbrecht spezialisiert.

Profil

KAI-ERIK BECKER

RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT | FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Spezialisiert auf das Arbeitsrecht verfügt Kai-Erik Becker über eine ausgezeichnete Expertise in der Betreuung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Profil

Alle Rechtsgebiete

Wir vertreten Sie auch gerne in einem anderen Rechtsgebiet. Unsere Kanzlei besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten aus folgenden Bereichen:

Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema „Immobilie“. Dazu gehören z.B. das Eigentumsrecht, der Erwerb und die Übertragung von Grundstücken, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht sowie die rechtlichen Bestimmungen von Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Grundschuld.

Recht der Grundstücke und deren Verwendung

Das Immobilienrecht ist kein eindeutig begrenztes Rechtsgebiet. Grundsätzlich beinhaltet es das Recht der Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte sowie deren Verwendung im weitesten Sinne, also auch die Nutzung im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Sondereigentumsrechts.

Erfahrene Ansprechpartner im Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht

Als Ansprechpartner stehen Ihnen hier Herr Notar Hartmut Hoven mit seiner langjährigen Erfahrung im Immobilienbereich sowie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kai-Erik Becker zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten bei:

  • Kaufverträgen für Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten (Praxis, Laden, Büro), Einfamilienhäuser, sonstige Wohnhäuser, neu zu errichtende Wohnungen oder Gebäude, sonstige Grundstücke

  • Übertragungsverträge (z.B. zur vorweggenommenen Erbfolge)

  • Mietrechtlichen Fragen

  • Fragen des Nachbarrechts

  • Fragen des Wohnungseigentumsrechts und der Bildung von Wohnungseigentum

  • Bestellung von Rechten an Grundstücken und Wohnungseigentum (Wohnungsrechte, Dienstbarkeiten jeder Art)

Im Mietrecht beschäftigen wir uns im Wesentlichen mit Wohnraummietverträgen und mit Gewerberaummietverträgen. Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter und können die daraus gewonnenen Erfahrungen gezielt verbinden, um Sie eingehend und umfassend zu beraten.

Schlichtung von mietrechtlichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter

Das Mietverhältnis bietet viel Potential für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Es gibt kaum jemanden, der nicht schon einmal einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sei es als Mieter oder Vermieter. Da der Wohnraum für den Einzelnen eine hohe Bedeutung hat, liegen bei mietrechtlichen Konflikten die Nerven häufig auf beiden Seiten blank. Die Dinge sind hierbei oft nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Hieraus ergibt sich die Grundlage für juristische Auseinandersetzungen, in denen jedes Problem individuell gelöst werden muss. Bereits der Mietvertrag lässt Fragen aufkommen. Darüber hinaus führen Mängel an der Mietsache, Kündigungen, Schönheitsreparaturen, Mietminderungen und Nebenkosten häufig zum Streit.

Rechtsberatung zu Mietverträgen und Pachtverträgen

Wir beraten und betreuen Sie umfassend bei der sinnvollen und interessengerechten Gestaltung von individuellen Mietverträgen als auch Pachtverträgen, ebenso bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr aller daraus ableitbarer Ansprüche.

Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Sachverhalten

  • Abmahnung

  • Befristetes Mietverhältnis

  • Betriebskosten (Nebenkosten)

  • Dienstwohnung

  • Eigentümerwechsel

  • Gewährleistungsrechte des Mieters

  • Gewerberaummiete

  • Kaution

  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung

  • Ordentliche Kündigung

Die Begründung von eigenständigem Eigentum an einer Wohnung in einem Gebäude wird durch das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht. Dabei umfasst das Wohnungseigentum zum einen das Sondereigentum an den Räumen der jeweiligen Wohnung, aber auch den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. dem Grundstück) sowie die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die einzelnen Regelungen der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft finden sich in der notariellen Teilungserklärung.

Rechtsberatung für Wohnungseigentümer

Der Wohnungseigentümer ist immer Teil einer Gemeinschaft, mit der er sich arrangieren muss. Das ist nicht immer leicht! Rechtliche Probleme können sich schon beim Erwerb einer Eigentumswohnung ergeben. Danach entstehen zwangsläufig rechtliche Beziehungen zwischen den Parteien, die Berührung mit Wohnungseigentum haben. Dies sind die Wohnungseigentümer untereinander, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der Verwalter, der Verwaltungsbeirat und sonstige Dritte, z. B. Energieversorgungsunternehmen, Architekten und Bauunternehmer.

Wir beraten und vertreten Wohnungs­eigentümer, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Verwalter bei Fragen rund um folgende Themen:

  • Kündigungsfrist

  • Kündigungsgrund

  • Kündigungsschutz

  • Mängelbeseitigung

  • Mieterhöhung

  • Räumungsklage

  • Rückgabe der Mietsache

  • Schadensersatz

  • Übergabeprotokoll

  • Untermiete

  • Vermieterpfandrecht

Das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht umfasst die Gesamtheit aller zwischen Schuldner und Gläubiger bestehenden wechselseitigen Rechte und Pflichten. Es existiert kein einheitliches Vertragsrecht, denn die Anwendung des Rechts ist auf den jeweiligen Vertragstyp bezogen.

Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag

Verträge werden zwischen zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen geschlossen, die sich einig sein müssen. Damit gelten ihre Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag.

Aufsetzen und Prüfen von Verträgen

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl bei der Gestaltung von Verträgen als auch deren Prüfung und Durchsetzung der sich hieraus ergebenden Ansprüche.

Wir beraten und vertreten bei

  • Arbeitsrechtlichen Verträgen

  • Familienrechtlichen Verträgen

  • Mietverträgen

  • Werkverträgen

  • Dienstverträgen

Wir beraten und vertreten bei:

  • Betriebsbedingte Kündigungen

  • Verhaltensbedingte Kündigung

  • Personenbedingte Kündigung

  • Abmahnungen

  • Lohn- und Gehaltszahlungen

  • Rechtsstreitigkeiten (Kündigungsschutzverfahren etc.) bundesweit in allen Instanzen

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Kosten

Was kostet ein Anwalt?

Es gibt gesetzliche Vorgaben bezüglich der Rechtsanwaltshonorare in Deutschland. Ihre Höhe ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Neben vorgegebenen Rahmengebühren (für die Beratung, vorgerichtliche Vertretung, Einreichung der Klage, den Verhandlungstermin) richtet sich die Höhe der Kosten auch nach der Höhe des Gegenstandswertes, also z.B. nach der Forderungshöhe innerhalb des Mandats.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Preisgrundlage verhandelbar

Nun gibt es sehr einfache Fälle mit hohen Streitwerten, aber auch wirtschaftlich unbedeutende Fälle, die sehr arbeitsintensiv sind. In solchen Fällen ist das RVG als Preisgrundlage der anwaltlichen Leistungen unbefriedigend. Deshalb können zusätzliche Vereinbarungen über die Vergütung getroffen werden, die die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht unterschreiten dürfen (§ 49b BRAO).

Projektbezogene Stundenhonorare vereinbar

So ist es möglich, projektbezogene Honorare zu vereinbaren, die nach Stunden berechnet werden. Üblich sind Stundensätze, die je nach Bedeutung, wirtschaftlichem Wert, dem Haftungsrisiko, dem Zeitaufwand und der juristischen Schwierigkeit vereinbart werden. Eine regelmäßige und zeitnahe Abrechnung gewährleistet dabei die Transparenz der entstehenden Kosten.

Pauschalen und Beratungsverträge

Alternativ kann mit dem Mandanten auch eine angemessene Pauschalierung vereinbart werden. Für langfristige Mandatsbeziehungen mit regelmäßigem und kurzfristigem Beratungsbedarf empfiehlt sich der Abschluss eines Beratungsvertrages, worin eine monatliche Grundpauschale vereinbart wird, die je nach Bedarf ein Basishonorar vorsieht.

Gesetzliche Umsatzsteuer und anfallende Auslagen

Zu den individuell vereinbarten Honoraren werden die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet sowie Auslagen, sofern diese anfallen. Falls Sie noch Fragen zum Thema „Kosten“ haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Selbstverständlich bearbeiten wir auch Mandate, die über Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden.