Streit mit dem Ver-/Mieter?

Im Mietrecht beschäftigen wir uns im Wesentlichen mit Wohnraummietverträgen und mit Gewerberaummietverträgen. Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter und können die daraus gewonnenen Erfahrungen gezielt verbinden, um Sie eingehend und umfassend zu beraten.

Schlichtung von mietrechtlichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter

Das Mietverhältnis bietet viel Potential für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Es gibt kaum jemanden, der nicht schon einmal einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sei es als Mieter oder Vermieter. Da der Wohnraum für den Einzelnen eine hohe Bedeutung hat, liegen bei mietrechtlichen Konflikten die Nerven häufig auf beiden Seiten blank. Die Dinge sind hierbei oft nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Hieraus ergibt sich die Grundlage für juristische Auseinandersetzungen, in denen jedes Problem individuell gelöst werden muss. Bereits der Mietvertrag lässt Fragen aufkommen. Darüber hinaus führen Mängel an der Mietsache, Kündigungen, Schönheitsreparaturen, Mietminderungen und Nebenkosten häufig zum Streit.

Rechtsberatung zu Mietverträgen und Pachtverträgen

Wir beraten und betreuen Sie umfassend bei der sinnvollen und interessengerechten Gestaltung von individuellen Mietverträgen als auch Pachtverträgen, ebenso bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr aller daraus ableitbarer Ansprüche.

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Sachverhalten

  • Abmahnung

  • Befristetes Mietverhältnis

  • Betriebskosten (Nebenkosten)

  • Dienstwohnung

  • Eigentümerwechsel

  • Gewährleistungsrechte des Mieters

  • Gewerberaummiete

  • Kaution

  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung

  • Ordentliche Kündigung

  • Kündigungsfrist

  • Kündigungsgrund

  • Kündigungsschutz

  • Mängelbeseitigung

  • Mieterhöhung

  • Räumungsklage

  • Rückgabe der Mietsache

  • Schadensersatz

  • Übergabeprotokoll

  • Untermiete

  • Vermieterpfandrecht